Kompetenzfeststellung
Bestandteil des Berufsorientierungs-Prozesses ist eine umfassende Kompetenzfeststellung, in deren Verlauf die personellen, methodischen und sozialen Kompetenzen sowie schulische Basiskompetenzen jeder Schülerin und jedes Schülers festgestellt werden.
Die erste Kompetenzfeststellung wird zunächst in Klasse 7 durchgeführt.
Die zweite Kompetenzfeststellung findet in Klasse 9 statt, um die Entwicklungsfortschritte der Schülerinnen und Schüler zu dokumentieren.
Personelle Kompetenzen sind unter anderem:
Leistungsbereitschaft/Motivation, Selbsteinschätzungskompetenz, Selbstständigkeit.
Zu den methodischen Kompetenzen zählen zum Beispiel:
Lernen und Lernfähigkeit, Problemlösefähigkeit und Selbstorganisation.
Soziale Kompetenzen sind unter anderem:
Kommunikationsfähigkeit, Teamfähigkeit.
Zu den schulischen Basiskompetenzen zählen unter anderem:
(Recht-)Schreiben, Lesen, mathematische Kenntnisse.
Die schulischen Basiskompetenzen werden im Rahmen schulischer Leistungstests erhoben.
Aus den Ergebnissen der Kompetenzfeststellung werden Rückschlüsse auf den Förderbedarf der Schülerinnen und Schüler gezogen. Sofern Förderbedarf besteht, wird dieser mit den Eltern und der Schülerin bzw. dem Schüler besprochen.
Ablaufplan der Kompetenzfeststellung